Neues aus der Welt der Sifa
- techcos
- 12. Juni
- 3 Min. Lesezeit

Was gibt es Neues aus der Welt der Sifa?
Ab diesem Jahr werden Betriebsprüfungen hinsichtlich der Arbeitssicherheit sehr viel häufiger und gründlicher durchgeführt. Eine veraltete, eingestaubte Gefährdungsbeurteilung ist hier nicht mehr ausreichend und kann zur Erhebung von Bußgeldern führen. Insbesondere die Punkte der Prävention und Aktualität sollen dabei im Vordergrund stehen – was Unternehmen jeder Größe betrifft.
Warum gibt es diese verschärften Prüfungen?
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) legen den Fokus mehr auf Präventionsmaßnahmen in Unternehmen. Die DGUV konzentriert sich etwa zunehmend auf die psychische Belastung am Arbeitsplatz - insbesondere durch (Zeit)Stress verursacht. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sollen diese regelmäßig vernachlässigen und ihre Mitarbeiter*innen unzureichend hierzu aufklären.
Durch häufigere Überprüfungen der Gefährdungsbeurteilungen seitens der Berufsgenossenschaften (BG) soll kontrolliert werden, dass die Unternehmer ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Hintergrund der geplanten engmaschigeren Kontrollen ist, dass viele dieser Dokumentationen veraltet oder unvollständig sind oder teilweise nur pro forma existieren. Mit einer aktualisierten Dokumentation könnte sichergestellt werden, dass Unternehmen die Möglichkeit haben, rechtzeitig zu handeln – und nicht erst dann, wenn es zu spät ist.
Gesetzliche Grundlagen
Gemäß § 5 und § 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, systematisch Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, diese regelmäßig zu aktualisieren und dokumentieren.
Wenn also eine der zuständigen Prüfstellen an die Tür klopft, sollten diese - spätestens - auf dem neuesten Stand sein. Wer darf Betriebskontrollen durchführen?
Die zuständigen Behörden/ Institutionen lassen sich in zwei Kategorien zusammenfassen:
Einerseits wären da die staatlichen Aufsichtsbehörden der Bundesländer (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz).
Andererseits können auch Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) nach DGUV Vorschrift 1 eine Prüfung durchführen.
Beide sind berechtigt die ab 2025 geplanten, unangekündigten Betriebsprüfungen vorzunehmen und bei Mängeln Bußgelder, Auflagen oder in extremen Fällen Stilllegungen auszusprechen.
Was wird kontrolliert?
Manch eine*r fragt sich an dieser Stelle vielleicht, wie tiefgreifend und umfassend diese Betriebsprüfungen ausfallen und ob es nicht doch ausreicht, wenn zumindest irgendetwas zum Arbeitsschutz irgendwo dokumentiert ist.
Doch hier gilt es aufzupassen: Die Prüfungen haben ein klares Muster und gehen weit über eine Sichtprüfung hinaus. Dabei lassen sich folgende Prüfpunkte festhalten:
Regelmäßigkeit und Aktualität
Gefährdungsbeurteilungen müssen regelmäßig (mind. 1-mal jährlich) und bei wichtigen Änderungen (z.B. neue Ausstattung, Prozesse oder Unfälle) überarbeitet werden
Vollständigkeit
Es müssen alle möglichen Gefährdungen festgehalten werden, also physische und psychische Belastungen, Homeoffice Arbeit, neue Technologien und Umweltbelastungen.
Wirksamkeit
Ein grobes Konzept reicht nicht. Es muss nachgewiesen werden, dass Arbeitsschutzmaßnahmen real umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.
Dokumentation
Eine nachvollziehbare, lückenfreie Dokumentation ist Pflicht.
Mitarbeiterbeteiligung
Alle Mitarbeiter*innen müssen eingebunden sein. So ist bei vorhandener Personalvertretung Mitbestimmung gesetzlich vorgeschrieben.
Verantwortlichkeiten
Es muss eine klare Regelung geben, wer für welche Aufgaben zuständig ist – von Analyse bis zur Umsetzung und der Nachkontrolle
Klares Plus: Aktuelle Gefährdungsbeurteilungen als strategischer Vorteil
-> Wettbewerbsvorteil: Wenn man als Unternehmen in den Betriebsprüfungen gut abschneidet, zeigt man Verantwortungsbewusstsein und Professionalität - das stärkt auch das Firmenimage bei Kunden, Partnern und Bewerber*innen
-> Rechtssicherheit: Gefährdungsbeurteilungen, die auf dem aktuellen Stand sind, schützen vor Bußgeldern und Regressforderungen bei Arbeitsunfällen
-> Mitarbeitermotivation steigern: Sichere, transparente Arbeitsbedingungen schaffen Vertrauen und erhöhen Loyalität wie Produktivität. Insbesondere dann, wenn der Aspekt der psychischen Belastung nicht vernachlässigt wird.
-> Nachhaltigkeit integrieren: Wenn Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig durchgeführt und damit in alltägliche Firmenprozesse integriert werden, werden auch Ergonomie, psychische Gesundheit und Umweltschutz Teil der Firmenkultur – die beste Grundlage für ein zukunftsträchtiges Unternehmen.
Eine Chance für Unternehmen
Auch wenn die ab 2025 geplanten, unangekündigten Betriebsprüfungen zuerst etwas bedrohlich klingen, lassen sich diese im Sinne eines Paradigmenwechsels des Arbeitsschutzes als Chance für Unternehmen verstehen. Wer Arbeitsschutz und die entsprechenden Regelungen ernst nimmt und entsprechend handelt, kann nur profitieren: Vom Wettbewerbsvorteil bis zu motivierteren Mitarbeiter*innen. Insbesondere in Zeiten in denen die Arbeitsbelastung durch Stress, aufgrund strenger Deadlines und immer größerem Zeitdruck, zunimmt, lohnt es sich für Unternehmen, alle Aspekte des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen.
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